AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HEVAPLA AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HEVAPLA AG
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der HEVAPLA AG, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschliesslich unserer Geschäftsbedingungen, selbst wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.
Preise
Die Preise in unseren Listen sind Abgabepreise für die Schweiz ohne Mehrwertsteuer (MWSt). Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt in Schweizer Franken zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Wir liefern ab unserem Lager und berechnen die effektiven Transport-/Bearbeitungs-/Verpackungskosten. Bei VOC-pflichtigen Produkten ist die VOC-Abgabe pro kg / l / Stk. im Preis des Produktes enthalten. Der Abgabesatz beträgt
z.Z. CHF 3.00 / kg VOC.
Auftragserteilung
Mündliche, schriftliche oder durch Datenfernübertragung erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder wenn wir die Ware und Rechnung an den Käufer übersandt haben.
Versand und Lieferung
Wir sind stets bemüht, angegebene Liefertermine einzuhalten. Sie sind jedoch unverbindlich. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb 3–5 Werktagen. Bei Verzögerung werden Sie per E-Mail über den Liefertermin benachrichtigt.
Wareneingang, Reklamationen
Bei Eintreffen der Ware hat der Käufer die Ware auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese sofort, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an die Hevapla AG gemeldet werden. Liegt ein von uns anerkannter Mangel der Ware vor, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Wird die Ware nach der Kontrolle beim Kunden angenommen, entbindet dies uns vor weiteren Ansprüchen.
Retouren, Warenrücknahme
Die Rückgabe eines Produkts wird abgelehnt, wenn es Beschädigungen, Verschmutzungen, Gebrauchsspuren oder sonstige Mängel aufweist. Ebenso wird die Rücksendung abgelehnt, wenn die Verpackung des Produktes beschädigt ist (wenn sie beschriftet, zugeklebt oder das Etikett manipuliert wurde). Geöffnete und angebrauchte Produkte werden ebenfalls nicht zurückgenommen Material, welches vom Kunden falsch bestellt wurde und in einwandfreiem Zustand ist, wird zurückgenommen. Für die Umstände und den erbrachten Aufwand werden jedoch 25 % des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht. Für den Rücktransport der reklamierten Ware ist der Kunde selbst verantwortlich. Er muss auch die kosten dafür selbst tragen. Für den gutgeschriebenen Betrag kann der Kunde erneut Material bei der Hevapla AG beziehen. Es gibt keine Bargeld Erstattungen.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu erfüllen.
Auf Beträgen, die bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, sind Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR geschuldet.
Mahnungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
– 1. Mahnung: kostenlos
– 2. Mahnung: CHF 20.– Mahngebühr
– 3. Mahnung: CHF 40.– Mahngebühr
Nach der 3. Mahnung behalten wir uns vor, ohne weitere Ankündigung das Betreibungsverfahren einzuleiten.
Administrative Spesen und Gerichtskosten, die durch das Inkasso oder die Betreibung anfallen, sind zusätzlich geschuldet.
Bei Neukunden oder Privatpersonen wird Vorauskasse verlangt.
Rechnungszustellung per E-Mail
Unsere Rechnungen werden standardmässig elektronisch per E-Mail zugestellt.
Mit der Annahme unserer Offerte oder dem Bezug unserer Leistungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden,
dass Rechnungen ausschliesslich in elektronischer Form übermittelt werden.
Eine Zustellung in Papierform erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und wird zusätzliche Bearbeitungskosten von CHF 2.60 pro Rechnung verursachen.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat.
Unverbindliche Beratung
Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Bei unsachgemässer Anwendung lehnen wir jede Haftung ab.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Rechtsgültigkeit
Durch jede Auftragserteilung anerkennt der Käufer alle Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sowie die Verträge, die aufgrund der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz der HEVAPLA AG.